Recht- und Behördenmanagement

Recht- und Behördenmanagement
Behördliche Unterlagen, Bescheidauflagen, wiederkehrende Prüfungen, sowie Gesetze und Verordnungen immer im Überblick behalten, das verstehen wir unter Recht- und Behördenmanagement.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau von Recht- und Behördenmanagementsystems, helfen Ihnen bei der Umsetzung, Informieren Sie über Gesetzesänderungen und übernehmen auch gerne die kontinuierliche Betreuung des Recht- und Behördenmanagementsystems.

Hierfür steht Ihnen ein Team aus mehreren spezialisierten Juristen und Technikern zur Verfügung.
Behördenverfahren und Verfahrenscoaching
Wir unterstützen Sie gerne bei der Errichtung von neuen Betriebsanlagen oder der Änderung der bestehenden Anlage.

Unsere Spezialgebiete sind:
  • Baurechtsverfahren
  • Gewerberechtsverfahren
  • Wasserrechtsverfahren
  • Energierechtsverfahren
  • IPPC-Rechtsverfahren
  • UVP-Rechtsverfahren
  • Seveso Verfahren
Zu unseren Dienstleistungen zählen unter anderem die fachliche Beratung in der Planungsphase, die Erstellung von Einreichprojekten, die Teilnahme an Behördenbesprechungen, Verhandlungen und Bürgerbeteiligungsverfahren, die fachliche Unterstützung bei Einsprüchen gegen Ihr Vorhaben, bzw. die Beratung oder Beeinspruchung bei Nachteilen für Sie durch Vorhaben Dritter.
Rechtliche wiederkehrende Überprüfungen
Wie in der Gewerbeordnung seit nunmehr ca. zwei Jahrzehnten vorgesehen, wurde eine allumfassende Prüfung ganzer Rechtsbereiche auch für Rohrleitungsanlagen, für Erdgasleitungsanlagen, für Eisenbahnanlagen oder beispielsweise für wasserrechtlich genehmigte Anlagen eingeführt.

Neben den rechtlichen Dienstleistungen führen wir auch wiederkehrende rechtliche Prüfungen in verschiedenen Bereichen durch und verhelfen Ihnen somit zu mehr Rechtssicherheit.
  • Wiederkehrende Überprüfung gemäß § 82b Gewerbeordnung
  • Wiederkehrende Überprüfung gemäß § 134 Abs. 4 Wasserrechtsgesetz
  • Wiederkehrende Überprüfung gemäß § 19a Eisenbahngesetz
  • Wiederkehrende Überprüfung gemäß § 14a Rohrleitungsgesetz
  • Wiederkehrende Überprüfung gemäß § 140 Gaswirtschaftsgesetz
  • Wiederkehrende Überprüfung des Stands der Technik bei IPPC – Anlage gemäß § 81b Gewerbeordnung